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07.07.2025

Kampf gegen Sprengstoffkriminalität: Gesetzentwurf beschlossen

Die Bundesregierung will härter gegen Geldautomatensprenger und organisierte Sprengstoffkriminalität vorgehen. Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium haben dazu einen gemeinsamen Gesetzentwurf beschlossen.

Künftig soll Tätern, die zur Begehung eines Bargelddiebstahls einen Geldautomaten mit Sprengstoff zerstören, eine Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren drohen. Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, soll eine Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren drohen. Zudem soll die Telekommunikationsüberwachung bei banden- und gewerbsmäßigen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz angewendet werden können. Ziel ist es, organisierte Täterstrukturen besser aufzudecken und frühzeitig zu stoppen.

Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung auch Lücken im bestehenden Sprengstoffrecht schließen. So sollen künftig auch bereits versuchte Straftaten, wie der unerlaubte Erwerb oder Umgang mit illegalen Sprengstoffen, strafbar sein. Auch der private Umgang mit illegalen Sprengstoffen, Lagerung und Transport sollen unter Strafe gestellt werden.

Bundesinnenministerium, PM vom 02.07.2025