Rechtstipp: Tierhalterhaftpflicht - Fällt ein eingeschläfertes Pony um, so ist das Physik
Entscheiden eine Tierärztin und die Eigentümer eines Shetlandponys, das Tier einzuschläfern, weil es an schweren Koliken leidet und ihm nicht mehr geholfen werden kann, und verabreicht die Tierärztin die tödliche Injektion, so kann diese keinen Schadenersatz gegen die Tierhalterin durchsetzen, wenn das Pony um- und auf die Ärztin fällt. Das Umfallen ist der Schwerkraft geschuldet, eine Tiergefahr hat sich nicht realisiert. (Hier wurde die Veterinären insbesondere am Bein verletzt, das sie über mehrere Monate hinweg nicht belasten konnte. Ihre Forderung in Höhe von 10.000 Euro Schmerzensgeld ging ins Leere.) (OLG Frankfurt am Main, 3 U 127/25) - vom 29.01.2026
Steuertipp: Fristberechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften
Für die Beurteilung, ob eine Immobilie innerhalb der Zehn-Jahres-Frist nach Anschaffung veräußert worden ist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes), ist auf die Zeitpunkte des Abschlusses der obligatorischen Verträge und nicht auf diejenigen des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen. Damit hat der Bundesfinanzhof seine ständige Rechtsprechung bestätigt. (BFH, Beschluss vom 18.6.2026, IX B 24/26)