Rechtstipp: In Berlin muss auch eine Airline mit Sitz in Malta einen Betriebsrat dulden
Eine Fluggesellschaft, die ihren Sitz in Malta hat und deren Konzernzentrale sich in Irland befindet, muss zulassen, dass an einem deutschen Standort (hier am Flughafen Berlin-Brandenburg BER) eine Betriebsratswahl durchgeführt wird. Die Airline kann nicht argumentieren, ein Betriebsrat könne dort nicht organisiert werden, weil das Unternehmen unter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel sämtlich dem BER als Heimatbasis zugeordnete Cockpit- und Kabinenbeschäftigte in personellen und sozialen Angelegenheiten sowie disziplinarisch von Malta und Irland aus lenkt. Ein Betriebsteil kann auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt. Das verstößt nicht gegen das Territorialitätsprinzip. (BAG, 7 ABR 7/25) - vom 13.05.2026
Rechtstipp: Händler müssen belegen, dass auch gebrauchte Ware bei der Übergabe ok ist
Hat ein Verbraucher ein gebrauchtes Auto bei einem Händler gekauft, und brennt das wenige Wochen später komplett aus, als es auf einem Parkplatz steht, so muss der Händler Schadenersatz leisen (hier an die Vollkaskoversicherung, die den Brandschaden zunächst reguliert hat). Denn die »Beweislastumkehr« sieht vor, dass zunächst ein Mangel schon zum Übergabezeitpunkt vermutet wird (was für bis zu 12 Monate nach dem Kauf gilt). Es sei zunächst unerheblich, ob auch andere Schadenursachen denkbar seien. Der Verkäufer müsse beweisen, dass das Auto ordnungsgemäß übergeben wurde. (Hier muss die Vorinstanz endgültig entscheiden.) (BGH, VIII ZR 73/24) Gleiches gilt für einen Motorroller, mit dem noch am Tag der Übergabe ein Unfall passiert, weil das Vorderrad in Pendelbewegungen geriet. (BGH, VIII ZR 257/23) – vom 06.05.2026