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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - EU-Recht steht über nationalem Recht

Internetzugangsanbieter und Betreiber von Pornografie-Plattformen können sich gegen Sperrungen ihrer Dienste wehren, wenn sich die Medienanstalt (hier in Reinland-Pfalz), die die Sperren erlassen hat, sich auf die nationalen Regeln des Jugendmedienschutzes stützt. Weil aber seit dem Jahr 2024 ein unionsweites Regelwerk zum Schutz Minderjähriger in Kraft ist (»Digital Services Act – DAS«), dürfe sich die Anstalt nicht auf nationales Recht stützen. Es lag keine taugliche Ermächtigungsgrundlage vor. (VwG Neustadt an der Weinstraße, 5 K 475/24 u. a.) - vom 13.01.20265

Steuertipp: Ist die Stromerzeugung nicht so wichtig, ist es keine Verflechtung

Ob die Vermietung oder Verpachtung zu einer sachlichen Verflechtung führt, weil wesentliche Betriebsgrundlagen überlassen werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine solche sachliche Verflechtung ist zu verneinen, wenn die Fläche an einen »Property Manager« überlassen wird und die Stromerzeugung für diesen nur eine untergeordnete Rolle spielt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Betriebsaufspaltung vorliegen kann, wenn die Stromerzeugung für den Pächter keine untergeordnete Rolle spielt. Das ist bei Energieversorgern (wie zum Beispiel bei den Stadtwerken) der Fall. (FG Düsseldorf, 5 K 814/22) - vom 19.2.2025