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Rechtstipp: Ein "freies christliches Heimschulwerk" ist keine Schule

Eltern können die in Deutschland geltende Schulpflicht nicht durch Heimunterricht erfüllen. Das gelte auch dann, wenn sie dabei von einem Verein unterstützt werden, der sich als »freies christliches Heimschulwerk« bezeichnet. Die Eltern dürfen ihre Kinder nicht aus religiösen Gründen von einer Schule fernhalten. Der Verein sei weder eine öffentliche Schule noch eine anerkannte Ersatz- oder anerkannte Ergänzungsschule. Die Eltern müssen die Kinder an einer Schule anmelden. (VwG Münster, 4 K 594/23) - vom 05.01.2026

Steuertipp: Schenkungsteuer - Was in einer Ehe künftig passiert, ist nicht schon bei Schließung gegenzurechnen

Grundsätzlich kann eine Gegenleistung für eine Schenkung dafür sorgen, dass die Zuwendung bei der Berechnung der Schenkungsteuer außen vor bleibt. Dabei kommt es darauf an, dass die Leistung mit der Zuwendung in einem rechtlichen Zusammenhang steht. Heiratet ein Paar und schenkt der Mann seiner Frau eine Immobilie mit einem Wert in Höhe von knapp sechs Millionen Euro, so kann die Schenkungssteuer nicht "umgangen" werden, indem die Frau "als Gegenleistung" im Falle einer Scheidung auf den Zugewinnausgleich, auf nachehelichen Unterhalt sowie auf eine Hausrataufteilung verzichtet. Denn zum Zeitpunkt der Schenkung stand weder fest, "ob der gegenläufige Anspruch" künftig überhaupt erfüllt wird und - falls es tatsächlich zur Scheidung kommen wird - in welcher Höhe das der Fall sein wird. Es ist keine aktuelle Gegenleistung, auf eine Chance zu verzichten, die vielleicht in Zukunft Vermögenswerte bringen kann. (BFH, II R 28/21)