Rechtstipp: Ein Vermieter darf einen Stellplatz nicht doppelt vermieten
Auch wenn ein Vermieter den Mietvertrag mit dem Mieter eines Pkw-Stellplatzes gekündigt hat, darf er den Stellplatz nicht an einen Dritten vermieten. Ist noch nicht endgültig geklärt, ob die Kündigung wirksam war, so darf der Vermieter den "Besitz" nicht stören. Bis zur endgültigen Klärung des Kündigungsfalles darf der Vermieter den Stellplatz nicht anderweitig vergeben. (LG Hamburg, 316 S 38/24) - vom 30.10.2024
Steuertipp: Anonyme Anzeigen beim Finanzamt dürfen anonym bleiben
Wurde gegen den Betreiber eines Gastronomiebetriebes anonym Anzeige beim Finanzamt erstattet, in der dem Gastronom angeblich »steuerliches Fehlverhalten« vorgeworfen wird, so muss die Finanzbehörde dem Gastronomen später keine Einsicht in die Steuerakten gewähren. Das auch dann nicht, wenn nach einer so genannten »Kassen-Nachschau« ein Fehlverhalten des Gastronomen nicht festgestellt werden konnte. Steuerpflichtigen sei keine Einsicht in eine anonyme Anzeige aus den Steuerakten zu gewähren, wenn »das Geheimhaltungsinteresse des Anzeigenerstatters und der Finanzbehörde höher zu gewichten sei als das Offenbarungsinteresse des von der Anzeige Betroffenen« (wovon im Normalfall auszugehen ist). Nur, wenn der Steuerpflichtige infolge der Anzeige einer unberechtigten strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt war, könne anderes gelten. (BFH, IX R 25/24) - vom 15.07.2025