Rechtstipp: Mietrecht - Während laufender Räumung mit Mietererhöhung vorsichtig sein
Kündigt ein Vermieterehepaar (das 2 Kinder hat) einem Mieter wegen Eigenbedarfs, und fordert es die Mieter auf, die Wohnung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlassen, weigern sich die Mieter jedoch, und kommt es zur Räumungsklage, so müssen die Mieter keinesfalls ausziehen, wenn sie während des laufenden Räumungsverfahrens von den Vermietern (überraschenderweise) aufgefordert werden, einer Mieterhöhung zuzustimmen - und sie dem entsprechen. Dadurch ist dann ein (neues) unbefristetes Mietverhältnis entstanden. Das Mieterhöhungsbegehren stelle eine Willenserklärung beziehungsweise einen »Antrag auf Abschluss eines Änderungsvertrages« seitens des Vermieters dar. (AmG Bielefeld, 411 C 34/24) - vom 17.06.2024
Steuertipp: Nur, was "in der Schweiz" verdient wird, ist vor dem deutschen Fiskus sicher
Grundsätzlich ist es so, dass ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Bundesrepublik in Deutschland »unbeschränkt steuerpflichtig« ist, also alle Einnahmen dem deutschen Finanzamt gemeldet werden müssen. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, gibt es zwischen Deutschland und vielen Staaten so genannte Doppelbesteuerungsabkommen, nach denen - unter Umständen - es auch möglich sein kann, dass die Einkünfte aufgeteilt werden. Hat ein Pilot seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik und fliegt er für ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, so sind nur diejenigen Einkünfte von der deutschen Steuer »befreit«, die er durch seine Tätigkeit »auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum« verdient. (BFH, VI R 28/22) - vom 24.10.2024