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Rechtstipp: Wohngebäudeversicherung - Ein leichter Stoß dürfte E-Bike-Akku nicht jucken

Ist der Sohn einer Mieterin mit seinem E-Bike auf Glatteis im Januar gestürzt, waren an dem Rad jedoch keine sichtbaren Schäden entstanden und nutzt der Sohn es normal weiter, so muss die Mieterin sich keine "Mithaftung" vorwerfen lassen, wenn der Akku des Fahrrads zwei Monate später in Brand gerät und ein Carport (unter dem es stand) sowie angrenzende Gebäude durch das Feuer beschädigt werden. Damit habe die Frau nicht rechnen müssen, wenn zwar auf die selten mögliche Gefahr eines Akkubrands in der Betriebsanleitung hingewiesen wird, damit aber keine Aufforderung verbunden ist, das Fahrrad nach einem Stoß fachmännisch untersuchen zu lassen. Hier hatte die Wohngebäudeversicherung den Schaden in Höhe von rund 140.000 € zwar beglichen, anschließend aber die private Haftpflichtversicherung der Mieterin zur Kasse bitten wollen (wenn auch nur teilweise), weil das Rad nach dem Sturz nicht einfach hätte unter dem Carport geparkt werden dürfen. Die Wohngebäudeversicherung konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Die Frau hat nicht fahrlässig gehandelt. (OLG Oldenburg, 9 U 8/26) - vom 12.03.2026

Steuertipp: Schnarcht ein Richter, so ist er nicht anwesend

Schnarcht ein Richter in einer mündlichen Verhandlung über einen Umsatzsteuerbescheid während des Rechts- und Tatsachengesprächs, so ist das Gericht vorübergehend »nicht ordnungsgemäß besetzt« (hier schreckte der schnarchende Richter hoch, als er vom Sitznachbarn angestoßen wurde). Es sei davon auszugehen, dass der Richter geschlafen hat. Fährt das Gericht jedoch einfach mit der Verhandlung fort, und wird nichts wiederholt, so kann das Urteil später wegen Verfahrensmängeln angefochten