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Rechtstipp: Bei einer psychogenen Blindheit gibt es kein Blindengeld

Leidet eine Frau an einer psychogenen Blindheit, die organisch nicht begründbar ist, so kann sie kein Blindengeld beziehen. Besteht laut Gutachten nach einer objektiven Messung für das eine Auge eine normale Sehschärfe von 0,8 und für das andere Auge eine noch sehr gute Schärfe von 0,6, so besteht kein Anspruch auf Blindengeld. Eine solche psychogene Blindheit wird nicht vom Blindengeldrecht erfasst. Um Blindengeld beziehen zu können, müsse entweder eine die Sehfähigkeit betreffende Hirnschädigung oder eine organische Störung des Sehapparates vorliegen. Beides lag hier nicht vor. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 12 A 1170/23) - vom 27.02.2026

Steuertipp: Nicht jede Beherbergungsleistung unterliegt dem 7%-Umsatzsteuersatz

In Deutschland gilt für kurzfristige Übernachtungen, etwa in Hotels oder Ferienwohnungen, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %, sofern die Vermietung maximal sechs Monate dauert. Zusatzleistungen wie Parkplatznutzung, Verpflegung, Internet oder Wellness werden hingegen mit dem regulären Steuersatz von 19 % besteuert. Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese unterschiedliche Besteuerung, sodass die Aufteilung der Umsatzsteuersätze rechtlich Bestand hat. Ab 1.1.2026 wird der ermäßigte Steuersatz auch dauerhaft auf vor Ort verzehrte Speisen angewendet, Getränke bleiben beim Regelsteuersatz.