Steuertipp: Informationsaustausch über Finanzkonten wird ausgeweitet
Der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten soll ausgeweitet werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (21/7194) eingebracht. Die Zusatzvereinbarung erweitert den bestehenden automatischen Austausch unter anderem auf Informationen über neue digitale Finanzprodukte, Derivate, die sich auf Kryptowerte beziehen, und Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren. »Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist es erforderlich, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten auszubauen«, begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen. (Bundestag, hib-meldung 601/2026 vom 22.07.2026)
Rechtstipp: In Berlin muss auch eine Airline mit Sitz in Malta einen Betriebsrat dulden
Eine Fluggesellschaft, die ihren Sitz in Malta hat und deren Konzernzentrale sich in Irland befindet, muss zulassen, dass an einem deutschen Standort (hier am Flughafen Berlin-Brandenburg BER) eine Betriebsratswahl durchgeführt wird. Die Airline kann nicht argumentieren, ein Betriebsrat könne dort nicht organisiert werden, weil das Unternehmen unter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel sämtlich dem BER als Heimatbasis zugeordnete Cockpit- und Kabinenbeschäftigte in personellen und sozialen Angelegenheiten sowie disziplinarisch von Malta und Irland aus lenkt. Ein Betriebsteil kann auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt. Das verstößt nicht gegen das Territorialitätsprinzip. (BAG, 7 ABR 7/25) - vom 13.05.2026