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Rechtstipp: Das Einkommen des Ehegatten zählt bei der Grundrente, das des nichtehelichen Partners nicht

Dass bei der Grundrente das Einkommen des Ehegatten angerechnet wird, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das gelte auch dann, wenn es dadurch zu einer Ungleichbehandlung gegenüber einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt. Die Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt, weil Eheleute einer »gesteigerten bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht« unterlägen. Dagegen schuldeten die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einander keinen gesetzlichen Unterhalt. (BSG, B 5 R 9/24 R) - vom 27.11.2025

Steuertipp: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2026 bekanntgegeben

Anleger eines Investmentfonds müssen als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG versteuern (§ 16 Absatz 1 Nummer 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2026 gilt gemäß § 18 Absatz 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 4. Januar 2027 – zugeflossen. Zur Berechnung wird der Basiszins vom 2. Januar 2026 herangezogen; dieser beträgt laut Deutscher Bundesbank 3,20%. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den Wert im Bundessteuerblatt. (BMF-Schreiben vom 13.01.2026)