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Rechtstipp: Vertragsrecht - Karatetraining kann sich stillschweigend verlängern

Zahlt ein Mann für seinen (7-jährigen) Sohn für ein halbes Jahr im Voraus das Honorar für Karatetraining, und zahlt er auch eine Verlängerung für weitere sechs Monate nach Ablauf des ersten Zeitraums, so ist von einer stillschweigenden Vertragsverlängerung auszugehen, wenn nach rund zwei weiteren Jahren auffällt (also drei Jahre nach dem ersten Training), dass der Sohn durchgehend regelmäßig Unterricht erhalten hat, dieser aber nicht bezahlt worden ist. Der Vater kann nicht einfach argumentieren, es liege für die abgelaufenen zwei Jahre kein wirksamer Vertrag vor. Hat der Junge in dieser Zeit an Prüfungen teilgenommen, so ist das ein starkes Indiz dafür, dass er auch trainiert hat. Der Vater muss die Honorare für die zwei Jahre rückwirkend bezahlen (hier wurden rund 1.500 € fällig). (AmG München, 191 C 10975/25) - vom 09.02.2026

Steuertipp: Auch der Teil des Arbeitszimmers der Ehefrau kann abzugsfähig sein

Betreibt ein freiberuflicher Musiker mehrere Musikschulen, während seine Ehefrau unentgeltlich in einem eigenen Arbeitszimmer im gemeinsamen Haus die Verwaltung für die Schulen erledigt, so darf das Finanzamt dem Musiker nicht die steuerliche Berücksichtigung für das Arbeitszimmer für den Teil der Ehefrau mit der Begründung versagen, er arbeite nicht selbst dort. Es sei nicht auszuschließen, dass der Betrieb der Musikschulen im häuslichen Bereich als ein einheitliches Arbeitszimmer des Musikers anzusehen ist - auch wenn Teilräume allein von der Ehefrau zur Verwaltung genutzt werden. (BFH, VIII S 27/24) - vom 18.11.2025