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Rechtstipp: Private Pflegeversicherung - Auch Kinder mit Trisomie 21 werden ungeboren mitversichert

Ist es einem privat pflegeversicherten Mann im Rahmen einer Zusatzversicherung möglich, eigene leibliche Kinder ohne Gesundheitsprüfung mitzuversichern, so darf die Versicherungsgesellschaft das nicht ablehnen, wenn der Versicherte seine Tochter anmeldet, obwohl er zum Zeitpunkt des Abschlusses seiner Police vom Befund »Trisomie 21« ("Down-Syndrom") bei dem ungeborenen Kind wusste. Hat er bei Abschluss den Fragebogen zu seiner Gesundheit wahrheitsgemäß ausgefüllt, und wurde zu ungeborenen Kindern nichts gefragt, so musste er auch nichts dazu sagen.  Sehen die Bedingungen vor, dass ein Neugeborenes ohne Risikozuschläge und Wartezeiten mitversichert werden kann, wenn mindestens ein Elternteil vor der Geburt bereits versichert war, so gilt da auch für einen solchen Fall. Der Vater hat bei der Antragstellung nicht aktiv getäuscht, weil er alle gestellten Fragen korrekt beantwortet hat. Die Versicherung weiß um die Möglichkeit der Kindernachversicherung und hat dennoch keine Fragen zu bereits gezeugten Kindern und deren Gesundheitszustand gestellt. (OLG Karlsruhe, 12 U 131/25) - vom 07.07.2026

Steuertipp: Keine Steuer auf zinslose Kaufpreisraten beim Immobilienverkauf

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei einem Immobilienverkauf mit zinsloser Ratenzahlung weder beim Verkäufer ein steuerpflichtiger Kapitalertrag noch beim Käufer eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung vorliegt. Maßgeblich ist, dass die Vertragsparteien ausdrücklich keine Verzinsung vereinbart und der Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht. Eine Schenkung oder steuerpflichtige Zinsanteile werden nur angenommen, wenn ein Gestaltungsmissbrauch nachweisbar ist oder der Kaufpreis wegen der Ratenzahlung offensichtlich höher ausfällt als bei sofortiger Zahlung. Steuerpflichtige Zinsen dürfen daher nicht ohne genaue Prüfung angesetzt werden. (BFH-Urteil vom 24.3.2026, VIII R 30/24)