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Rechtstipp: Für alte Fehler haftet neuer Dachdecker nicht

Bringt ein Dachdecker Holzbretter am Rande eines Dachs an, und stellte sich später heraus, dass an dieser Stelle Regenwasser über die neuen Bretter lief, obwohl diese eigentlich vor Nässe geschützt sein sollten, so kann der Dachdecker nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Feuchtigkeit durch Deckfehler auf dem Dach eindringt, den ein anderer Dachdecker vor Jahren gemacht hatte. Der Hauseigentümer kann nicht durchsetzen, den Preis für die aktuelle Handwerkertätigkeit zurückzuerhalten (hier ging es um 3.000 €). Sein Argument, der aktuelle Dachdecker hätte die alte Dacheindeckung prüfen und auf den Mangel hinweisen müssen, konnte nicht durchdringen. War die Arbeit fehlerfrei, so muss er nichts erstatten. Das gelte jedenfalls dann, wenn er den alten Mangel nicht habe erkennen können. (LG Coburg, 33 S 62/23) - vom 06.02.2026

Steuertipp: Bundestag beschließt Senkung der Luftverkehrsteuer

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, die Rücknahme der zum 1. Mai 2024 auf Betreiben der Ampelkoalition vorgenommene Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Im Einzelnen sinkt die Steuer pro Fluggast bei Flügen in Länder der Gruppe eins (Kurzstreckenflüge innerhalb Europas sowie angrenzende Regionen in Nordafrika und Westasien) von 15,53 auf 13,03 Euro, in Länder der Gruppe zwei (Mittelstreckenflüge in Länder des Nahen und Mittleren Ostens, nach West- und Zentralafrika sowie nach Zentralasien) von 39,34 auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 Euro. Die Ländergruppen finden sich als Anlage 1 und 2 im Luftverkehrsteuergesetz. (Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.05.2026)