Rechtstipp: Tierqualen dürfen durch Kastration unterbunden werden
Eine Katzenzüchterin kann sich nicht gegen eine tierschutzrechtliche Verfügung wehren, die sie verpflichtet, zwei Tiere einer Nacktkatzenart zu kastrieren. Eine solche Kastration von Tieren sei rechtlich nicht zu beanstanden, wenn den Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe fehlen und dadurch eine Qualzucht entsteht. (Hier ging es um Exemplare der Nacktkatzenrasse Canadian Sphynx, die keine funktionsfähigen Tasthaare besaßen. Dadurch ist zu erwarten, dass auch die Nachkommen keine haben werden. Das schränkt das arttypische Verhalten der Tiere ein und führe zu einem andauernden Leiden. Katzen brauchen die Tastharre unter anderem, um sich im Dunkeln zu orientieren und soziale Kontakte aufzunehmen.) (VwG Koblenz, 3 L 1397/25) – vom 10.02.2026
Steuertipp: Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist steuerpflichtig
Erhält ein Arbeitnehmer wegen Erwerbsunfähigkeit (z.B. durch einen medizinischen Behandlungsfehler) eine Verdienstausfallentschädigung vom Schädiger oder dessen Versicherung, ist diese – ebenso wie die Erstattung der darauf entfallenden Einkommensteuer – als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. Die Erstattung der Steuerlast zählt als Einnahmenersatz und nicht als Ausgabenentschädigung. Eine Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung ist ausgeschlossen, da keine Zusammenballung von Einkünften vorliegt und der Ersatz eines Verdienstausfallschadens keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit darstellt. (BFH-Urteil vom 15.10.2024, IX R 5/23)