24.04.2025
Die EU-Kommission hat gegen Apple und Meta wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) Geldbußen von 500 Millionen beziehungsweise 200 Millionen Euro verhängt.
Apple habe gegen seine Anti-Steering-Verpflichtung gemäß dem DMA verstoßen und Meta gegen die DMA-Verpflichtung, den Verbrauchern die Wahl eines Dienstes zu geben, der weniger ihrer personenbezogenen Daten verwendet.
Im Rahmen des DMA sollten App-Entwickler, die ihre Apps über den Apple App Store vertreiben, in der Lage sein, Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores zu informieren, sie auf diese Angebote zu lenken und ihnen zu ermöglichen, Einkäufe zu tätigen. Apple komme dieser Verpflichtung nicht nach, so die Kommission. Aufgrund einer Reihe von Einschränkungen, die von Apple auferlegt wurden, könnten App-Entwickler nicht in vollem Umfang von den Vorteilen alternativer Vertriebskanäle außerhalb des App Store profitieren. Ebenso könnten Verbraucher nicht in vollem Umfang von alternativen und günstigeren Angeboten profitieren, da Apple App-Entwickler daran hindere, die Verbraucher direkt über solche Angebote zu informieren. Das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass diese Beschränkungen objektiv notwendig und verhältnismäßig sind.
Zu Meta führt die Kommission aus, dass Gatekeeper gemäß dem DMA die Zustimmung der Nutzer zur Kombination ihrer personenbezogenen Daten zwischen Diensten einholen. Nutzer, die nicht zustimmen, müssten Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben.
Im November 2023 habe Meta ein binäres "Consent or Pay"-Werbemodell eingeführt. Danach hätten die EU-Nutzer von Facebook und Instagram die Wahl zwischen der Zustimmung zur Kombination personenbezogener Daten für personalisierte Werbung oder der Zahlung eines monatlichen Abonnements für einen werbefreien Dienst.
Das Modell sei nicht mit dem DMA vereinbar, da es den Nutzern nicht die erforderliche spezifische Wahlmöglichkeit gab, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger personenbezogene Daten verwendet, aber ansonsten dem Dienst "personalisierte Anzeigen" gleichwertig ist. Das Modell von Meta habe es den Nutzern auch nicht erlaubt, ihr Recht auf freiwillige Zustimmung zur Kombination ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.
Zwar habe Meta im November 2024 eine weitere Version des Modells der kostenlosen personalisierten Werbung eingeführt, die eine neue Option bietet, bei der angeblich weniger personenbezogene Daten für die Anzeige von Werbung verwendet werden. Die Kommission prüft derzeit diese neue Option. Ihre aktuelle Entscheidung betrifft die Verstöße gegen den DMA bis November 2024.
Apple und Meta sind verpflichtet, den Entscheidungen der Kommission innerhalb von 60 Tagen nachzukommen. Andernfalls riskieren sie Zwangsgelder.
Europäische Kommission, PM vom 23.04.2025