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23.04.2025

Wirtschafts-Identifikationsnummer: Wird ohne Antrag zugeteilt

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert aktuell zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese werde – zur eindeutigen Identifizierung – jedem wirtschaftlich Tätigen seit November 2024 durch das Amt stufenweise ohne Antragstellung zugeteilt.

Die Identifikationsnummer für natürliche Personen (IdNr.), die Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben laut BZSt neben der W-IdNr. bestehen.

Weiterführende Informationen hierzu sind auf der Website des BZSt (www.bzst.de/widnr) verfügbar.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 17.04.2025