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23.04.2025

Verlagsgewerbe: Zur Einkünfteerzielungsabsicht in der Anfangszeit

Bei schriftstellerischen und verlegerischen Tätigkeiten ist eine Gewinnerzielungsabsicht von Anfang an nicht gegeben, wenn es der Verfasserin oder Verlegerin auch allein darum geht, ihre Erkenntnisse, Ideen oder Auffassungen überhaupt zu veröffentlichen. Das meint das Finanzgericht Niedersachsen.

Verluste der Anlaufzeit könnten indes nur dann steuerrechtlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass der Betrieb, so wie ihn der Steuerpflichtige betrieben hat, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts dargestellt hat.

Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 06.06.2024, 9 K 232/21, rechtskräftig