22.01.2025
Mit einer aktuellen Petition wird gefordert, bei Einkommensteuererklärungen eine Günstigerprüfung bei Abfindungszahlungen hinsichtlich der Veranlagungsart (gemeinsame oder Einzelveranlagung) verpflichtend durch das Finanzamt durchführen zu lassen.
Es sei für Normalbürger nahezu unmöglich zu erkennen, dass in Jahren, in denen eine Abfindungszahlung (in der Regel bei Auflösen eines Arbeitsvertrages) geleistet wurde, die getrennte Veranlagung für den Steuerzahler günstiger als eine Zusammenveranlagung sein kann, heißt es in der Begründung der Petition. Hiermit könne niemand ernsthaft rechnen, da die Vermutung beziehungsweise Meinung sehr verbreitet sei, dass durch eine Zusammenveranlagung immer Steuern gespart würden. Dies sei allerdings nicht so. Viele Arbeitnehmer verlören hier je nach Abfindungshöhe drei-, vier- gar fünfstellige Beträge. Eine verpflichtende Günstigerprüfung durch das Finanzamt würde dies verhindern.
Die Mitzeichnungsfrist für die Petition endet am 24.02.2025.
Deutscher Bundestag, Internetseite vom 22.01.2025