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26.05.2023

Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung: Entwurf einer Änderungs-Verordnung

Über eine geplante Verordnung zur Änderung der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung, die die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) um Regelungen zu den weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächern ergänzt, berichtete das Bundesfinanzministerium (BMF) im März 2023. Hintergrund ist, dass zum 01.07.2023 für weitere Beratungsstellen die Einrichtung weiterer besonderer elektronischer Steuerberaterpostfächer beantragt werden können soll.

Die StBPPV vom 25.11.2022 (BGBl. I Seite 2105) regelt entsprechend der Verordnungsermächtigung in § 86f des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) Einzelheiten zur Steuerberaterplattform und zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach, insbesondere deren Einrichtung und die hierzu erforderlichen Datenübermittlungen sowie die technische Ausgestaltung.

Vom 01.07.2023 an soll für weitere Beratungsstellen im Sinne des § 34 Absatz 2 StBerG die Einrichtung weiterer besonderer elektronischer Steuerberaterpostfächer beantragt werden können. Die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen in § 86d Absatz 7 StBerG und § 86e Absatz 5 StBerG in der ab dem 01.07.2023 geltenden Fassung wurden durch das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 10.03.2023 (BGBl. I Nummer 64) geschaffen. In der Folge sind laut BMF nunmehr in der StBPPV noch Anpassungen im Hinblick auf die weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer erforderlich.

Bundesfinanzministerium, PM vom 30.03.2023