Zurück

18.08.2022

Grundsteuerformulare: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Klickanleitungen

Bis zum 31.10.2022 müssen alle Grundstücksbesitzer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) beim Finanzamt einreichen. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Das hat den Vorteil, dass die Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit automatisch erfolgt. Für die elektronische Übermittlung stellt die Finanzverwaltung "Mein ELSTER" unter www.elster.de zur Verfügung.

Wie das Ausfüllen der Formulare in "Mein ELSTER" Schritt für Schritt funktioniert, veranschaulichen ab sofort bebilderte Klickanleitungen, so das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern. Die Anleitungen habe es für die Erklärung von Grundvermögen (Wohngrundstücke), Wohnungseigentum sowie von Vermögen der Land- und Forstwirtschaft erstellt. Sie stünden ab sofort auf dem Steuerportal Mecklenburg- Vorpommern (www.steuerportal-mv.de) zum Download bereit.

"Die Klickanleitungen zeigen anschaulich, wie die Grundsteuererklärungen bearbeitet werden müssen. Angefangen beim richtigen Formular, das verwendet werden muss, über die Eingabe der einzelnen Daten bis hin zum Absenden an das zuständige Finanzamt ist der komplette Weg der Erklärungsabgabe mittels Screenshots nachgezeichnet. Die enthaltenen Links führen zu weiteren Online-Angeboten, beispielsweise zum Grundsteuerportal M-V, auf dem der Abruf der Bodenrichtwerte und Ertragsmesszahlen kostenfrei und ohne Registrierung möglich ist. Die Klickanleitungen stellen somit eine gute Hilfestellung dar, die vielen das Ausfüllen der Erklärung erleichtern dürfte", informiert Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD).

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 10.08.2022