05.11.2026
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 04.11.2026 grünes Licht für eine Korrektur der Besteuerung von Tabakprodukten gegeben. Er beschloss den um zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergänzten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (BT-Drs. 21/8237).
Mit den vorgesehenen Änderungen soll ein Fehler bei der Einführung höherer Steuersätze für Zigaretten und weitere Tabakprodukte korrigiert werden. Nach dem Mitte Oktober von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (BT-Drs. 21/7859, 21/8232), das am 21.10.2026 in Kraft getreten ist, galten aufgrund eines Fehlers in der Inkrafttretensregelung bereits die höchsten der vorgesehenen Steuersätze. Für Substitute für Tabakwaren war hingegen für den Zeitraum bis zum Jahresende kein Steuersatz mehr vorgesehen.
Tatsächlich sollten die Steuererhöhungen nach Willen der Bundesregierung erst ab dem 01.01.2027 beziehungsweise dem 01.03.2027 greifen. Mit den nun vorgesehenen Änderungen sollen für den Zeitraum vom 21.10.2026 bis zum 31.12.2026 rückwirkend die bisherigen Steuersätze gelten. Auch für die Substitute für Tabakwaren soll die bisherige Besteuerung rückwirkend wiederhergestellt werden.
Eine weitere Änderung des Gesetzentwurfs betrifft die Umsetzung der Neuauflage des so genannten Tankrabatts, mit dem die Energiesteuer auf Kraftstoffe vorübergehend gesenkt werden soll. Um die Länder an der Finanzierung der Maßnahme zu beteiligen, wird ihr Umsatzsteueranteil in den Jahren 2026 und 2027 um jeweils 625 Millionen Euro zugunsten des Bundes reduziert.
Den so geänderten Gesetzentwurf beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion bei Ablehnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke. Der ursprüngliche Gesetzentwurf dient der Umsetzung finanzieller Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten sowie zur Finanzierung des "Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst". Dazu wird die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern angepasst.
Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestagsplenum soll am 05.11.2026 stattfinden. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Deutscher Bundestag, PM vom 04.11.2026