04.11.2026
Bei der 5. Nord-Finanzministerkonferenz in Bremen haben die Finanzminister aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zentrale finanzpolitische Reformen angemahnt. Im Fokus standen die Erbschaftsteuer, die Schuldenbremse sowie Maßnahmen zur Stärkung der Steuergerechtigkeit.
Vor dem Hintergrund der laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bekräftigten die fünf Länder ihre gemeinsame Forderung nach einer verfassungsfesten und aufkommensstabilen Reform der Erbschaftsteuer. Nach ihrer Auffassung besteht insbesondere bei den Verschonungsregelungen für große Betriebsvermögen Handlungsbedarf. Derzeit könnten sehr hohe Vermögen teilweise nahezu steuerfrei übertragen werden.
Die Finanzressorts sprechen sich dafür aus, bestehende Gestaltungsmöglichkeiten einzuschränken, um die Steuer gerechter auszugestalten. Eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, wie sie unter anderem von Bayern gefordert wird, lehnen die Nordländer dagegen ab. Diese würde nach ihrer Ansicht einen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern fördern und zusätzliche Bürokratie verursachen.
Mit Blick auf die ausstehende Reform der Schuldenbremse erwarten die Nordländer mehr Spielraum für Investitionen sowie eine praxistaugliche Regelung für Krisenzeiten. Notlagen wie die Corona-Pandemie hätten gezeigt, dass außergewöhnliche Belastungen häufig über mehrere Haushaltsjahre hinauswirkten. Deshalb setzen sich die Länder dafür ein, Notkredite auch überjährig nutzen zu können.
Zugleich betonten die Finanzminister, dass eine Reform die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sichern und mit den europäischen Fiskalregeln vereinbar bleiben müsse.
Ein weiteres Thema war die Besteuerung von Kryptowerten. Die Nordländer sprechen sich dafür aus, Gewinne aus Kryptogeschäften künftig ausnahmslos zu besteuern. Nach geltendem Recht bleiben Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten wie Bitcoin steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.
Nach dem Willen der fünf Länder sollen Krypto-Gewinne künftig mindestens mit dem Satz der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent besteuert werden. Ziel sei eine lückenlose und gerechte Besteuerung unabhängig von der Haltedauer oder der Art des gehandelten Kryptowerts.
Einig zeigten sich die Finanzminister zudem bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Sie unterstützen die Einführung einer Registrierkassenpflicht, da elektronische Kassensysteme Manipulationen erschwerten. Diskutiert wurde dabei, ab welcher Umsatzgrenze die Pflicht gelten soll.
Außerdem sprechen sich die Nordländer dafür aus, dass Kunden grundsätzlich eine digitale Bezahlmöglichkeit angeboten bekommen sollen.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 28.10.2026