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03.11.2026

Ratssitzungen: Kein Zutritt mit "FCK AFD"-Pullover

Das Verwaltungsgericht (VG) Hildesheim hat den Eilantrag eines Bürgers zurückgewiesen, der erreichen wollte, trotz eines Pullovers mit der Aufschrift "FCK AFD" an öffentlichen Ratssitzungen der Stadt als Zuhörer teilnehmen zu dürfen.

Der Mann war bereits am 07.09. und am 08.10.2026 in Ratssitzungen erschienen. In beiden Fällen forderte ihn die Sitzungsleitung auf, den Pullover auszuziehen oder die Aufschrift zu verdecken. Nachdem er dies ablehnte, wurde er des Sitzungssaals verwiesen.

Nach Ansicht des VG stellt der großflächige und deutlich sichtbare Schriftzug ein demonstratives politisches Statement dar, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf einer Ratssitzung zu stören. Die Vorsitzenden seien aufgrund ihres Hausrechts verpflichtet, die Ordnung in den Sitzungen aufrechtzuerhalten.

Das Gericht betonte, dass öffentliche Ratssitzungen zwar grundsätzlich für Zuhörer zugänglich seien. Dieses Recht finde jedoch dort seine Grenzen, wo Störungen des Sitzungsablaufs drohten. Das politische Statement, das mit dem Tragen des Pullovers zum Ausdruck komme, ziele gerade auch auf Reaktionen der betroffenen Ratsmitglieder ab und fordere Beschwerden der betroffenen Ratsfraktion heraus. Es könne damit die für die kommunale Willensbildung erforderliche Atmosphäre der Ruhe und Sachlichkeit beeinträchtigen.

Auch einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit des Antragstellers sah das Gericht nicht. Der Rat sei kein Forum für die Verbreitung privater politischer Meinungen, sondern ein Organ der kommunalen Selbstverwaltung, das der Beratung und Beschlussfassung diene.

Der Beschluss des VG ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Hildesheim, Beschluss vom 02.11.2026, 1 B 6273/26, nicht rechtskräftig