03.11.2026
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vorgelegt. Ziel ist es, Lücken beim Schutz vor sexuellen Übergriffen zu schließen und Vergewaltigungen härter zu bestrafen.
Kern des Entwurfs ist die Einführung eines neuen Straftatbestands für verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen. Künftig sollen sexuell bestimmte Äußerungen oder Gesten strafbar sein, wenn sie geeignet sind, Betroffene einzuschüchtern oder zu bedrängen. Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Darüber hinaus sollen die Verjährungsfristen für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe deutlich verlängert werden. Künftig soll einheitlich eine Verjährungsfrist von 20 Jahren gelten. Nach derzeitiger Rechtslage beträgt sie je nach Fallgestaltung zwischen fünf und 20 Jahren.
Auch bei den Strafmaßen sind Verschärfungen geplant. Für gemeinschaftlich begangene Vergewaltigungen soll künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gelten. Bei gemeinschaftlichen sexuellen Übergriffen oder sexueller Nötigung soll die Mindeststrafe von bislang zwei auf drei Jahre steigen.
Zudem sieht der Entwurf eine höhere Mindeststrafe vor, wenn durch einen sexuellen Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung eine Schwangerschaft verursacht wird. In diesen Fällen sollen ebenfalls mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden.
Hubig begründete die Pläne mit dem weiterhin hohen Ausmaß sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt. Der Staat müsse klare Grenzen ziehen und die sexuelle Selbstbestimmung wirksam schützen.
Der Gesetzentwurf wurde zur Stellungnahme an Länder und Verbände versandt. Rückmeldungen können bis zum 30.11.2026 eingereicht werden. Anschließend soll das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 02.11.2026