29.10.2026
Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, die Baunutzungsverordnung zu verschärfen, um die dauerhafte Nutzung von Ferienwohnungen und Wochenendhäusern als Wohnraum einzudämmen.
In ihrer Antwort (BT-Drs. 21/8762) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8498) verweist sie darauf, dass es sich dabei vor allem um ein Vollzugsproblem handele. Für die Kontrolle und das Einschreiten gegen unzulässiges Dauerwohnen seien die Behörden der Länder zuständig.
Nach Auffassung der Bundesregierung müssen mögliche Fehlentwicklungen vor Ort durch die Bauaufsichtsbehörden behoben werden. Erkenntnisse über ein flächendeckendes oder systematisches Dauerwohnen in Erholungssondergebieten lägen ihr nicht vor. Betroffen seien lediglich Einzelfälle.
Zugleich räumt die Regierung ein, dass unzulässige Nutzungen in bestimmten Konstellationen geduldet werden können. Dies komme etwa aus Gründen der Verhältnismäßigkeit infrage, beispielsweise mit Rücksicht auf das hohe Alter der Betroffenen. Eine Änderung der geltenden Vorschriften hält die Bundesregierung daher derzeit nicht für erforderlich.
Deutscher Bundestag, PM vom 28.10.2026