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23.10.2026

Booking.com: EU-Kommission nimmt die Plattform wegen Betrugsrisiken ins Visier

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen die Hotel- und Reisebuchungsplattform Booking.com eingeleitet. Sie will prüfen, ob das Unternehmen gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat, indem es Risiken durch betrügerische Inserate und Phishing-Angriffe nicht ausreichend bewertet und eingedämmt hat.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen unter anderem mutmaßlich gefälschte Unterkunftsangebote, Identitätsmissbrauch und andere rechtswidrige Inserate. Die Kommission bezweifelt, dass Booking.com ausreichende Maßnahmen ergriffen hat, um solche Angebote zu erkennen und zu entfernen.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Phishing-Betrug. Die Brüsseler Behörde untersucht, ob Reservierungs- und Gästedaten bei Booking.com ausreichend geschützt werden und ob Kriminelle den Nachrichtendienst der Plattform nutzen können, um Kunden zu betrügerischen Zahlungen zu verleiten.

Daneben prüft die Kommission, ob Booking.com bezahlte, in den Suchergebnissen bevorzugt platzierte Angebote ausreichend als Werbung kennzeichnet. Nutzer müssten klar erkennen können, ob eine Unterkunft wegen ihrer Relevanz oder aufgrund einer höheren Provision besonders prominent angezeigt werde.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten Verstöße gegen zentrale DSA-Pflichten zur Risikobewertung, Risikominderung und Werbetransparenz vorliegen. Die Kommission will nun weitere Beweise sammeln und kann im weiteren Verfahren auch verbindliche Auflagen oder eine formelle Feststellung von Rechtsverstößen erlassen.

EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen erklärte, Verbraucher müssten ihren Urlaub buchen können, ohne Opfer von Betrugsmaschen zu werden. Führende Online-Plattformen seien verpflichtet, solche Risiken wirksam zu bekämpfen.

Europäische Kommission, PM vom 22.10.2026