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22.10.2026

Wahlveranstaltungsreihe: Ist Versammlung im rechtlichen Sinn

Die Veranstaltungsreihe "quo vadis Verbandsgemeinde" fällt unter den Schutz des Versammlungsrechts. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz in einem Eilverfahren entschieden und damit einem veranstaltenden Verein recht gegeben.

Der Verein plant vor der Wahl eines Verbandsgemeindebürgermeisters in allen 14 Ortsgemeinden Diskussionsveranstaltungen, bei denen Bürger am offenen Mikrofon ihre Ansichten zur Wahl äußern können. Auch die Bürgermeisterkandidaten sollen eingeladen werden. Die zuständige Versammlungsbehörde hatte die Veranstaltungen allerdings nicht als Versammlungen eingestuft.

Das VG Mainz sah dies anders. Die geplanten Treffen dienten nicht lediglich der individuellen Information einzelner Passanten, wie etwa Wahlkampf-Infostände. Vielmehr stünden sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Wahlkampf und zielten auf die gemeinsame Erörterung politischer Fragen sowie die öffentliche Meinungsbildung ab. Damit erfüllten sie die Voraussetzungen einer Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes.

Das Gericht bejahte zudem ein Rechtsschutzinteresse des Vereins. Dieser müsse nicht darauf verwiesen werden, die Veranstaltungen ohne die besonderen organisatorischen und schützenden Maßnahmen für Versammlungen durchzuführen. Außerdem könne ohne die Einstufung als Versammlung das Risiko bestehen, zusätzliche Sondernutzungserlaubnisse einholen zu müssen.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 13.10.2026, 1 L 652/26.MZ, nicht rechtskräftig