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16.10.2026

Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Steuerberaterkammer fordert Nachbesserungen

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt grundsätzlich die geplante Stärkung der Zollverwaltung und die verschärfte Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität durch das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG). In einer Stellungnahme fordert sie jedoch weitere Nachbesserungen zum Schutz des Berufsgeheimnisses und bei der praktischen Umsetzung der Digitalisierung.

Nach Ansicht der BStBK ist die Modernisierung der Zollverwaltung und der Financial Intelligence Unit (FIU) angesichts zunehmender wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Herausforderungen sowie internationaler Vorgaben, etwa der Financial Action Task Force (FATF), sinnvoll und notwendig.

Positiv bewertet die Kammer, dass mehrere Hinweise aus ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf im Regierungsentwurf berücksichtigt oder präzisiert wurden. Gleichwohl sieht sie in einzelnen Regelungen weiterhin Klärungsbedarf.

Kritisch äußert sich die BStBK zudem zu Vorschlägen des Bundesrates für Änderungen an § 31b der Abgabenordnung. Diese könnten neue rechtliche Fragen für Steuerberater sowie die Steuerberaterkammern aufwerfen.

Die Kammer fordert daher, das steuerliche Berufsgeheimnis wirksam zu schützen und digitale Verfahren so auszugestalten, dass sie in der Praxis rechtssicher und umsetzbar sind.

Die ausführliche Stellungnahme ist als pdf-Datei auf den Seiten der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) verfügbar.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 13.10.2026