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05.10.2026

Berlin: Görlitzer Park bleibt offen

Die geplanten nächtlichen Schließzeiten für den Görlitzer Park in Berlin sind vorerst vom Tisch. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und die Öffnungszeitenregelung der Senatsverwaltung außer Vollzug gesetzt.

Die Senatsverwaltung hatte im Februar 2026 angeordnet, dass der Park künftig nur noch von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr, in den Sommermonaten bis 23.00 Uhr, geöffnet sein soll. Zur Begründung verwies sie darauf, dass der Görlitzer Park als kriminalitätsbelasteter Ort gelte.

Nach Auffassung des OVG war die Senatsverwaltung für die Festlegung der Öffnungszeiten jedoch nicht zuständig. Sie konnte sich nicht auf ihr Eingriffsrecht gegenüber dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg stützen, weil die dafür erforderlichen Voraussetzungen bereits 2024 nicht vorgelegen hätten.

Das Gericht stellte fest, dass dem Bezirksamt damals keine konkrete Weisung erteilt worden sei, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Öffnungszeiten für den Park festzulegen. Vielmehr habe die Senatsverwaltung lediglich verlangt, entsprechende Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt und erst nach Schaffung passender gesetzlicher Grundlagen einzuführen.

Damit sei die Allgemeinverfügung rechtswidrig, so das OVG. Der Görlitzer Park bleibt daher vorerst rund um die Uhr geöffnet. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2026, OVG 11 S 33/26, unanfechtbar