18.09.2026
Vor dem Finanzgericht (FG) Hamburg steht erneut ein Verfahren im Zusammenhang mit den so genannten Cum/Ex-Geschäften auf der Tagesordnung. Streitgegenstand sind Hinterziehungszinsen auf mutmaßlich hinterzogene Steuern aus den Jahren 2007 bis 2009.
Der 6. Senat des FG hat die mündliche Verhandlung für den 23.09.2026 angesetzt. Im Verfahren geht es nicht um die Festsetzung der Steuer selbst, sondern um die Frage, ob und in welcher Höhe Hinterziehungszinsen wegen der mutmaßlich hinterzogenen Steuerbeträge erhoben werden dürfen.
Finanzgericht Hamburg, PM vom 16.09.2026