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18.09.2026

Zerren, Zuschlagen, Verkeilen: Türen im Hotel müssen das aushalten

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat einem Hotelbetreiber einen Vorschuss für die Beseitigung von Baumängeln zugesprochen. Nach der Eröffnung des Hotels hatten sich unter anderem abreißende Türschließer und instabile Handtuchhalter als problematisch erwiesen. Die vom Einbauunternehmen verwendeten Materialien seien für den Hotelbetrieb ungeeignet gewesen, entschied das Gericht.

Anders als die Vorinstanz sah das OLG sowohl die Rauchschutztüren als auch die Handtuchhalter als mangelhaft an. Nach den Feststellungen eines Sachverständigen waren die Handtuchhalter nicht für die gewerbliche Nutzung in einem Hotel ausgelegt. Auch die verbauten Türen hielten den Anforderungen des Hotelalltags nicht stand: Die Türschließer konnten nicht dauerhaft mit den Türblättern verbunden werden und rissen wiederholt aus.

Dabei stellte der BGH klar, dass bei der Planung und Ausführung nicht von "Idealnutzern" ausgegangen werden dürfe. In einem Hotel müsse damit gerechnet werden, dass Gäste oder Personal Türen kräftig öffnen, daran ziehen oder sie zeitweise verkeilen. Solche Belastungen gehörten zur üblichen Nutzung und seien erst bei Vandalismus überschritten.

Der Hotelbetreiber habe den Einbau des streitigen Türmodells auch nicht bindend angeordnet, was einer Haftung des Auftragnehmers entgegenstünde. Die Leistungsbeschreibung habe keine Vorgaben bezüglich eines konkreten Türmodells enthalten. Der bloße Vorschlag eines bestimmten Türmodells sei nicht verbindlich gewesen. Ein Verschulden der Unternehmens sei für den Kostenvorschuss nicht erforderlich.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.09.2026, 9 U 61/24, nicht rechtskräftig