16.09.2026
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt die Pläne zum Ausbau von Open Data in Deutschland grundsätzlich. Öffentliche Daten seien eine wichtige Grundlage für digitale Verwaltungsprozesse, Innovationen und fundierte politische Entscheidungen, erklärte die Kammer in einer Stellungnahme zur Online-Konsultation für einen weiterentwickelten Open-Data-Rahmen. Auch für den steuerberatenden Berufsstand gewönnen die Verfügbarkeit, Qualität und automatisierte Nutzbarkeit öffentlicher Daten zunehmend an Bedeutung.
Aus Sicht der BStBK sollten staatliche Datenbestände künftig stärker nutzbar gemacht werden. Dafür seien aktuelle, qualitativ hochwertige und maschinenlesbare Daten sowie standardisierte und dauerhaft verfügbare Schnittstellen erforderlich.
Zugleich mahnt die Kammer klare Grenzen an. Bei allen Bestrebungen zur Öffnung von Datenbeständen müsse der Schutz sensibler Informationen gewährleistet bleiben. Open Data dürfe nicht dazu führen, dass vertrauliche oder besonders schutzwürdige Daten öffentlich zugänglich werden.
Die BStBK betont, dass ein erfolgreicher Open-Data-Fahrplan sowohl die bessere Verfügbarkeit geeigneter Daten als auch einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Informationen sicherstellen müsse.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 14.09.2026