21.08.2026
Sturm, Hochwasser und andere Unwetter richten häufig beträchtliche Schäden an Wohnhäusern und Hausrat an. In solchen Fällen zählt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung zu den wichtigsten Absicherungen. Diese Versicherungen übernehmen im Regelfall die Kosten für Reparaturen, Wiederbeschaffung und gegebenenfalls Aufräumarbeiten. Entscheidend ist, dass die Schadensursache – beispielsweise eine starke Luftbewegung ab Windstärke 8 – im Versicherungsvertrag als Leistungstatbestand genannt ist. Wasserschäden durch Leitungswasser fallen unter die Hausratversicherung. Schäden durch Überschwemmung oder Erdrutsch werden hingegen nur von einer separaten Elementarversicherung abgedeckt, sofern diese abgeschlossen wurde.
Wohngebäude- und Elementarversicherungen bieten einen umfassenden Schutz vor den gängigen Risiken wie Sturm, Hagel, Blitz oder Starkregen. Neben der Regulierung von Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten übernehmen diese Versicherungen auch zusätzliche Positionen wie Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten oder sogar Mietausfall. Um eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung zu gewährleisten, sollten Betroffene den Schaden möglichst vollständig dokumentieren, beschädigte Gegenstände bis zur Freigabe durch die Versicherung aufbewahren und zügig professionelle Unterstützung hinzuziehen.
Steuerlich ist zu beachten: Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur existenziell notwendiger Gegenstände – etwa Wohnung, Möbel oder Kleidung – können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass keine Versicherung den Schaden übernommen hat und alle üblichen Versicherungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Luxusgegenstände, Fahrzeuge oder Außenanlagen sind hingegen steuerlich nicht begünstigt. Die Höhe des steuerlichen Abzugs richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und wird auf die sogenannte zumutbare Belastung begrenzt.