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18.08.2026

Bundesregierung beschließt BAföG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie

Die Bundesregierung hat Verbesserungen im Rahmen der BAföG-Reform beschlossen. Ziel ist es, jungen Menschen in Ausbildung und Studium eine verlässliche, moderne und bestmögliche staatliche Unterstützung zu bieten. Wichtige Fragen und Antworten im Überblick.

Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene sollen nach der Reform von verbesserten Leistungen profitieren, die darunter:

  • Die Wohnkostenpauschale wird erhöht: Sie soll ab dem Sommersemester 2027 von 380 Euro auf 440 Euro monatlich erhöht werden. Das soll Studierende angesichts hoher Mieten entlasten.

  • Die BAföG-Bedarfssätze für Studierende steigen schrittweise: Ab dem Wintersemester 2027/28 von 475 Euro auf 503 Euro und im Sommersemester 2029 auf bis zu 563 Euro – das entspricht dem aktuellen Grundsicherungsniveau. Das soll helfen, um Lebenshaltungskosten besser abzudecken. Bei Schülerinnen und Schülern beziehungsweise Azubis erfolgt auch eine entsprechende Anpassung.

  • Die Freibeträge steigen jährlich: Sie sollen ab dem Schuljahr beziehungsweise Wintersemester 2028 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Damit will die Bundesregierung den Kreis der Berechtigten erhalten.

  • Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst: Damit sollen die gestiegenen Versicherungskosten besser berücksichtigt und damit die BAföG-Förderung an die aktuellen Bedingungen angepasst werden.

Neben den höheren Leistungen soll es einfacher werden, BAföG zu beantragen. Künftig soll die Antragsstellung bundesweit einheitlich und vollständig digital über das Portal BAföG Digital laufen. Zudem sollen Regelungen, wie beispielsweise der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester oder Ausnahmetatbestände bei der Altersgrenze entfallen.

Bundesregierung, Meldung vom 12.8.2026