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12.08.2026

München: Tempo 30 an der Landshuter Allee bleibt

Der Münchner Oberbürgermeister Krause hat Anordnung von Tempo 50 an der Landshuter Allee zurückgenommen, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wird Klageverfahren für erledigt erklären. Durch die DUH unterstützte Anwohner hatten zuvor Eilverfahren gewonnen und so Tempo 30 vorläufig gesichert, berichtet die Deutsche Umwelthilfe.

Hintergrund:

Im Februar waren zwei von der DUH unterstützte Anwohner im Eilverfahren erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Abschaffung von Tempo 30 auf der Landshuter Allee vorgegangen. Die Abschaffung ging auf die Initiative des damaligen Oberbürgermeisters Reiter zurück. Die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts gerichtete Beschwerde der Stadt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Die Stadt musste daher zu Tempo 30 zurückkehren. Über den Eilantrag der DUH musste daher nicht mehr entschieden werden. Gleichwohl blieb die Anordnung zur Abschaffung von Tempo 30 formell bestehen, sie war durch die Eilentscheidungen aber nicht mehr vollziehbar. Dies hat der jetzige Oberbürgermeister nun rückgängig gemacht. Die gegen die Anordnung anhängigen Hauptsacheklageverfahren können daher für erledigt erklärt werden. Die Einführung von Tempo 30 war ursprünglich durch eine erfolgreiche Luftreinhalteklage der DUH über mehrere Instanzen hinweg erstritten worden.

Deutsche Umwelthilfe, Mitteilung vom 07.08.2026