05.08.2026
Eine moderne Finanzverwaltung, die den Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter macht und mit ihnen in verständlicher Form in Kontakt tritt: das strebt das Bundesfinanzministerium an und hat das Schreiben zur Steuer-Identifikationsnummer umformuliert.
Die Mitteilung der Identifikationsnummer ist in der Regel das erste Schreiben des Staates, das Eltern für ihr neugeborenes Baby in Deutschland erhalten. Ebenso bekommen Bürgerinnen und Bürger, die neu nach Deutschland kommen, dieses Schreiben von der Finanzverwaltung.
Das bisherige Schreiben war förmlich und eher unpersönlich. Es wurde vom Bundesfinanzministerium zusammen mit dem Bundeszentralamt für Steuern entlang dieser drei Kriterien überarbeitet:
Wertschätzung: Das Schreiben erreicht die Menschen in der Regel in einem besonderen Moment, etwa kurz nach der Geburt des Kindes oder wenn sie neu in Deutschland angekommen sind. Das erkennen wir an.
Orientierung: Im Schreiben ist erklärt, warum es zu einem so frühen Zeitpunkt kommt und wofür die Identifikationsnummer notwendig ist.
Klarheit: Das Schreiben macht deutlich, dass nichts zu tun ist. Insbesondere nach der Geburt eines Babys soll sich niemand um unnötige Bürokratie kümmern müssen. Das Schreiben muss lediglich aufgehoben oder die Nummer notiert werden.
Ab August 2026 bekommen die Bürgerinnen und Bürger ihre Identifikationsnummer mit diesem neuen Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Ein Muster des Schreibens gibt es hier (PDF).
Bundesfinanzministerium, Mitteilung vom 1.8.2026