03.08.2026
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt warnt vor gefälschten E-Mails. Die Nachrichten kündigten eine Steueraußenprüfung an. Im Betreff heiße es "Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO". Absender sei angeblich die Finanzverwaltung.
Das Finanzministerium stellt klar, dass es sich bei diesen Nachrichten um Fälschungen handelt. Die E-Mails seien nicht von der Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt (Finanzamt, Ministerium der Finanzen) versendet worden. Auch der angezeigte Absendername sowie die Absenderadresse seien gefälscht.
Empfängern einer solchen Nachricht empfiehlt das Ministerium, Anhänge oder Verlinkungen nicht zu öffnen und auf die E-Mail nicht zu antworten.
Das Finanzministerium warnt darüber hinaus vor gefälschten Briefen. Absender sei angeblich das Bundeszentralamt für Steuern. In dem Schreiben sei die Rede von einer Steuerrückerstattung. Für diese Erstattung solle der Empfänger eine Gebühr zahlen. Die genannte Zahlungsfrist sei sehr kurz. Der Brief wirke wie ein offizielles Schreiben. Das Finanzministerium warnt davor, Zahlungen zu leisten oder Verlinkungen von QR-Codes zu öffnen.
Allgemein weist das Finanzministerium darauf hin, woran Betrugsversuche zu erkennen sind. So zeichneten sie sich oft durch eine unpersönliche Anrede (etwa "Sehr geehrte Damen und Herren") aus. Echte Behörden verwendeten dagegen den Namen und die Steuer-ID des Adressaten. In Phishing-Mails oder -Briefen fänden sich zudem oft fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben, zum Beispiel unterschiedliche Daten, fehlerhafte Steuernummern, Rechtschreibfehler oder unpassende Fachbegriffe. Auch sei häufig kein Ansprechpartner, keine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des zuständigen Sachbearbeiters angegeben. Die Kontaktaufnahme erfolge gern unerwartet. Die Absenderadresse von Phishing-Mails ähnele oft einer offiziellen – enthalte aber kleine Abweichungen. Das lohne sich zu überprüfen.
Finanzministerium Sachsen-Anhalt, PM vom 28.07.2026