03.08.2026
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung beschlossen. Damit sollen asyl- und aufenthaltsrechtliche Verwaltungsverfahren effizienter und einheitlicher gestaltet werden.
Das Gesetz soll die rechtlichen Grundlagen für einen rechtssicheren und datenschutzkonformen Einsatz von KI-Technologien schaffen. Die Regierung erhofft sich von dem KI-Einsatz, dass die Verfahren schneller werden. Die KI ermögliche systematische Auswertungen und einen zielgerichteten Ressourceneinsatz.
Künftig sollen die zuständigen Behörden personenbezogene Daten aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren nutzen dürfen, um Systeme mit Künstlicher Intelligenz und andere automatisierte Programme zu entwickeln. Mit den Programmen sollen Anträge schneller bearbeitet und Entscheidungen einfacher getroffen werden können. Außerdem soll KI in bestimmten Fällen Angaben aus einem Antrag mit öffentlich zugänglichen Informationen im Internet vergleichen können. Erlaubt sei das allerdings nur, wenn es begründete Zweifel gibt, dass die Angaben richtig sind.
Abschließend betont die Regierung: Der Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung solle Verfahrensabläufe optimieren und vereinfachen. Individuelle Prüfungen und Entscheidungen blieben aber vollständig in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeiter.
Bundesregierung, PM vom 29.07.2026