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03.08.2026

E-Autos: Förderung geht weiter – und wird ausgeweitet

Die Bundesregierung will die Elektromobilität weiter fördern und hat eine Novelle des zunächst bis Ende 2026 befristeten Elektromobilitätsgesetzes beschlossen. Kommunen sollen Vorteile für Elektrofahrzeuge wie die Nutzung von Busspuren oder besondere Parkregelungen künftig länger und teilweise unbefristet gewähren können.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird zudem auf Busse und schwere Nutzfahrzeuge ausgeweitet. Neu vorgesehen ist außerdem die Möglichkeit eines kostenfreien Anwohnerparkens für E-Fahrzeuge.

Mit der Reform will die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtern, den Kommunen mehr Planungssicherheit geben und den Hochlauf der Elektromobilität unterstützen. Von den Regelungen profitieren weiterhin batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit Range Extender sowie Brennstoffzellenfahrzeuge.

Flankiert wird die Maßnahme durch weitere Förderinstrumente wie steuerliche Vergünstigungen und Förderprogramme für Elektrofahrzeuge. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts stiegen die Neuzulassungen von Elektro-Pkw im ersten Halbjahr 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 48 Prozent.

Bundesregierung, PM vom 29.07.2026