30.07.2026
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt zu der von der OECD und den G20-Staaten entwickelten globalen Mindestbesteuerung für große multinationale Unternehmen mit: Im Rahmen der Verarbeitung von Mindeststeuer-Berichten sei festgestellt worden, dass bestimmte Geschäftsregeln in Einzelfällen zu einer Ablehnung fachlich korrekter Daten geführt haben.
Die betreffenden Geschäftsregeln seien daher vorübergehend deaktiviert worden. Die Deaktivierung betrifft laut BZSt sowohl Geschäftsregeln auf Grundlage der OECD-Spezifikationen als auch BZSt-spezifische Geschäftsregeln.
Derzeit deaktiviert seien konkret folgende Geschäftsregeln:
60025, 60026, 60028
70028, 70033, 70045-70048, 70087-70092, 70119-70121
99017, 99019
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 27.07.2026