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30.07.2026

Partei "Die Heimat": Darf Essener Parteizentrale vorerst nicht für Versammlungen nutzen

Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat es dem Landesverband Nordrhein-Westfalen der Partei "Die Heimat" vorläufig untersagt, seine Parteizentrale in Essen für Versammlungen zu nutzen. Einen Eilantrag gegen die entsprechende Ordnungsverfügung der Stadt Essen wiesen die Richter ab.

Ausschlaggebend waren erhebliche Brandschutzmängel. Nach Auffassung des Gerichts verfügen die Räume nicht über ausreichende Rettungswege. Insbesondere sei nicht gesichert, dass Rettungskräfte einschließlich notwendigen Geräts die Brandstelle ungehindert erreichen können. Die Tordurchfahrt im Vorderhaus sei für diese Zwecke offenkundig zu gering dimensioniert. Selbst wenn diese noch geeignet sein sollte, als Rettungsweg zu dienen, fehle es angesichts der beengten Umgebungsbebauung an einem unabhängigen zweiten Rettungsweg.

In der Interessenabwägung zwischen Versammlungsfreiheit und dem Schutz von Leben und Gesundheit habe daher die Gefahrenabwehr Vorrang – zumal es dem Landesverband der Partei möglich sein dürfte, Versammlungen in den Räumlichkeiten des Kreisverbandes Dortmund abzuhalten, so das Gericht.

Ob die Untersagung rechtmäßig ist, soll im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Gegen den Beschluss kann die Partei noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.07.2026, 5 L 911/26, nicht rechtskräftig