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30.07.2026

Fluggesellschaft: Darf kostenloses Handgepäck nicht auf eine Tasche beschränken

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat eine Handgepäckregelung der Fluggesellschaft Vueling für rechtswidrig erklärt und damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands stattgegeben. Die Richter untersagten dem Unternehmen, im Tarif "Fly Light" weiterhin nur ein einziges kostenloses Handgepäckstück mit den Maßen von maximal 40 x 30 x 20 Zentimetern zuzulassen.

Nach Ansicht des OLG werden Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligt, wenn sie statt eines größeren Gepäckstücks mehrere kleinere Taschen mitführen möchten, deren Gesamtgröße das zulässige Maß nicht überschreitet. Einen sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung sieht das Gericht nicht. Insbesondere verwiesen die Richter darauf, dass Vueling zusätzlich am Flughafen gekaufte Waren kostenlos in der Kabine erlaubt, sofern alles unter dem Vordersitz verstaut werden kann.

Das Urteil stärkt die Rechte von Fluggästen. Ob die von Vueling festgelegten Maximalmaße für Handgepäck generell zulässig sind, musste das Gericht in dem Verfahren allerdings nicht entscheiden.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.07.2026, 13 UKl 4/25, noch nicht rechtskräftig