24.07.2026
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Amt des Bundesopferbeauftragten erstmals auf eine gesetzliche Grundlage stellen soll. Ziel ist es, die Unterstützung von Betroffenen terroristischer und extremistischer Anschläge dauerhaft abzusichern.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, Terroranschläge verursachten schweres Leid für die Betroffenen und richteten sich zugleich gegen Staat und Gesellschaft. Der Bundesopferbeauftragte gewährleiste praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe und übernehme eine wichtige Lotsenfunktion. Mit der gesetzlichen Verankerung solle diese Unterstützung langfristig gesichert werden.
Der Bundesopferbeauftragte ist seit 2018 beim Bundesjustizministerium angesiedelt und fungiert als zentraler Ansprechpartner für Opfer terroristischer Anschläge im Inland. Er unterstützt Betroffene, koordiniert Hilfsangebote und vertritt ihre Interessen gegenüber Politik und Behörden.
Der Gesetzentwurf definiert erstmals Aufgaben und Zuständigkeiten des Amtes sowie den Kreis der Betroffenen. Zudem sollen Erfahrungen aus jüngeren Anschlagsfällen berücksichtigt, Vorgaben der EU-Terrorismusrichtlinie umgesetzt und der Datenaustausch zwischen den beteiligten Stellen verbessert werden.
Der Entwurf wird nun in Bundesrat und Bundestag beraten.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 22.07.2026