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23.07.2026

Drei Tiroler Lkw-Fahrverbote: Sind wohl unionsrechtswidrig

Im Streit zwischen Italien und Österreich um Verkehrsbeschränkungen auf der Brennerroute hält der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Manuel Campos Sánchez-Bordona, drei Tiroler Fahrverbote für unvereinbar mit EU-Recht. Betroffen sind das Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot für bestimmte Güter sowie das Winterfahrverbot für schwere Lkw. Dagegen stuft er die umstrittene Verkehrsdosierung auf der Inntalautobahn (A12) als zulässig ein.

Italien klagte gegen Österreich vor dem EuGH und führte an, die Maßnahmen behinderten den freien Warenverkehr auf einer der wichtigsten Nord-Süd-Verkehrsachsen Europas. Österreich verwies hingegen auf den Schutz von Umwelt, Gesundheit und Verkehrssicherheit.

Nach Auffassung des Generalanwalts ist das Nachtfahrverbot unverhältnismäßig, weil der Verkehr nicht reduziert, sondern lediglich in die Tagesstunden verlagert werde.

Das sektorale Fahrverbot sei zwar grundsätzlich geeignet, Umweltziele zu erreichen. Österreich hätte jedoch prüfen müssen, ob die Maßnahme nach Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte seit 2020 gelockert werden kann.

Auch das Winterfahrverbot bewertet der Generalanwalt kritisch. Es benachteilige faktisch den internationalen Güterverkehr und sei nicht ausreichend gerechtfertigt. Zusammen mit anderen Beschränkungen habe es Lkw-Transporte am Wochenende erheblich erschwert. Über die gesamte Woche hinweg betrachtet hätten schwere Nutzfahrzeuge nur während etwa 46 Prozent der Gesamtzeit uneingeschränkt fahren dürfen.

Die Verkehrsdosierung auf der A12, die an bestimmten Tagen den Zufluss von Lastwagen begrenzt, hält der Generalanwalt dagegen für rechtmäßig. Italien habe nicht nachweisen können, dass dadurch eine unzulässige mengenmäßige Einfuhrbeschränkung entstehe.

Der EuGH ist an die Schlussanträge nicht gebunden, folgt ihnen jedoch häufig. Eine Entscheidung steht noch aus.

Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Union, Schlussanträge vom 16.07.2026, C-524/24