21.07.2026
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) klärt über den Begriff der Steuerlast auf: Dieser gebe an, wie viel Steuern man zahlen müsse. Rechne man Sozialabgaben wie Krankenversicherung und Rentenversicherung dazu, spreche man allgemeiner von der Abgabenlast.
Diese sei mithin die Summe der Steuern und Sozialabgaben, die man als Arbeitnehmer zahlt. Im Detail ergebe sich die Abgabenlast aus der Summe von Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und den Beiträgen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen.
Entscheidend für die Steuerlast sei der persönliche Steuersatz. Er sei der Durchschnittssteuersatz für das gesamte zu versteuernde Einkommen und zeige an, wie viel Prozent davon ans Finanzamt gehen.
Den Steuersatz könne man entweder selbst ausrechnen oder einen Steuerrechner nutzen. Er sei auch im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen.
Wer ein besonders hohes Einkommen hat, zahle in Deutschland den Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent. Dieser gelte für ein zu versteuerndes Einkommen ab 69.879 Euro pro Jahr für Ledige. Nur Reiche ab einem Jahresverdienst von 277.826 Euro zahlten noch mehr Steuern – nämlich 45 Prozent (Stand 2026).
In Deutschland seien Steuern und Sozialabgaben auf Arbeit zuletzt wieder gestiegen – und lägen weiterhin deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Das, so die VLH, zeige der Bericht "Taxing Wages 2026" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Demnach habe die Abgabenlast für alleinstehende Durchschnittsverdienende ohne Kinder im Jahr 2025 bei 49,3 Prozent gelegen. Fast die Hälfte der gesamten Arbeitskosten entfalle damit auf Einkommensteuer sowie Sozialabgaben von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern. Der Durchschnitt der 38 OECD-Mitgliedsstaaten habe 2025 bei 35,1 Prozent gelegen.
Damit liege Deutschland im Vergleich weiterhin auf Platz 2. Nur in Belgien sei die Abgabenlast für alleinstehende Durchschnittsverdienende mit 52,5 Prozent noch höher gewesen.
Die OECD-Studie zeige aber auch: Familien würden dank steuerlichem Familienleistungsausgleich spürbar weniger belastet als Alleinstehende ohne Kinder. So habe die Abgabenlast für ein Ehepaar mit nur einem Einkommen und zwei Kindern in Deutschland 2025 bei 34,9 Prozent gelegen. Im OECD-Durchschnitt seien es 26,2 Prozent gewesen.
Berücksichtige man nur die Abgaben, die Arbeitnehmende direkt tragen – also Einkommensteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abzüglich Familienleistungen –, habe die Belastung für ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Deutschland 2025 bei 21,3 Prozent gelegen. Das heißt, netto blieben ihnen 78,7 Prozent des Bruttolohns.
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 30.06.2026