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15.07.2026

Spitzensteuersatz: Greift schon ab dem 1,4-Fachen des Durchschnittslohns

Schon mittlere Einkommen müssen in Deutschland den Spitzensteuersatz zahlen. Was mögliche Reformen kosten würden, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln).

Während man 2005 noch das Doppelte des Durchschnittsbruttoeinkommens verdienen musste, um den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zu zahlen, reicht laut IW Köln heute das 1,4-Fache. Betrachte man nur das Durchschnittsgehalt von Vollzeitkräften, reiche sogar schon das 1,1-Fache. Das zeige eine neue IW-Untersuchung, für die die Forscher die historischen Steuersätze ab 2005 verglichen haben.

Insgesamt sei die Steuerlast für Beschäftigte seit der Einführung der heutigen Tarifregelungen im Jahr 2006 deutlich gestiegen – und das, obwohl der Bund seitdem keine Steuererhöhung beschlossen habe. Ein Hauptgrund dafür sei der so genannte Mittelstandsbauch: Der Steuertarif steige nach dem Grundfreibetrag zunächst ungewöhnlich steil an – wer etwas mehr verdient, starte direkt mit einem hohen Steuersatz. Weil die Tarifstufen seit 2006 nicht mit den Reallöhnen mitgewachsen seien, treffe dieser steile Anstieg heute auch Durchschnittsverdiener. Während sich die Lohnsumme seitdem gut verdoppelt hat, seien die Einnahmen des Bundes aus der Einkommensteuer in der Folge auf das 2,65-Fache gestiegen.

Dass dieser Zustand reformbedürftig ist, bemängelten fast alle Parteien in Deutschland, so das IW. Doch je umfassender eine Reform ausfällt, desto teurer werde sie. Wie teuer, hätten die Autoren der Studie nun berechnet:

Die umfassendste Lösung (und mit Blick auf die Arbeitsanreize eine zielführende Reform), nämlich die Abschaffung des Mittelstandsbauchs, sei mit Mindereinnahmen von rund 68 Milliarden Euro auch die teuerste.

Würden die Tarifeckwerte spürbar verschoben, sodass der Spitzensteuersatz erst bei 80.000 statt bei 70.000 Euro beginnt, koste das den Staat rund 21 Milliarden Euro. Normalverdiener würden einen mittleren dreistelligen Betrag im Jahr mehr im Portemonnaie haben. Hebt man zusätzlich den Grundfreibetrag entsprechend dem Existenzminimum an, steige die Entlastung auf gut 24 Milliarden Euro.

Wolle der Bund dagegen nur die versteckte Steuererhöhung bei inflationsbedingten Lohnanstiegen in diesem Jahr ausgleichen, entgingen ihm rund acht Milliarden Euro, so das IW.

"Der heutige Einkommensteuertarif bestraft Leistung", sagt IW-Ökonom Tobias Hentze. Wenn von einem Euro Zusatzlohn durch Steuern und Sozialabgaben zum Teil mehr als die Hälfte an den Staat ginge, fehle der Anreiz, mehr zu arbeiten. "Den Mittelstandsbauch ganz abzuschaffen, kann die Politik nicht finanzieren – die Inflation auszugleichen, ist keine echte Reform. Der realistische Weg liegt dazwischen: mittlere Einkommen entlasten und den Spitzensteuersatz später greifen lassen", so der Steuerexperte.

Institut der deutschen Wirtschaft Köln, PM vom 30.06.2026