16.07.2026
Cum/Cum-Geschäfte und deren finanzielle Auswirkungen thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6863). Darin erkundigt sie sich nach der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführten Abfrage zu Cum/Cum-Gestaltungen, die im Dezember 2025 gestartet und im März 2026 beendet wurde.
Laut Vorbemerkung der Fraktion beläuft sich der geschätzte Gesamtschaden durch Cum/Cum-Gestaltungen in Deutschland auf 28,5 Milliarden Euro.
Sie möchte wissen, wie viele angeschriebene Kreditinstitute solche Gestaltungen im Sinne des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 09.07.2021 gemeldet und wie sich diese Meldungen seit der letzten Abfrage entwickelt haben. Weiter interessiert die Fraktion die Verteilung der meldenden Institute nach Trägerschaft – öffentlich-rechtlich, genossenschaftlich oder privat – sowie der Fonds und Versicherungen. Außerdem will sie wissen, von welchen Schadenssummen die BaFin ausgeht und wie sich diese auf die einzelnen Institutsgruppen und die Jahre bis 2010 sowie 2010 bis 2025 verteilen.
Deutscher Bundestag, PM vom 14.07.2026