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16.07.2026

KI-Aufsicht in Deutschland: Gesetz gebilligt

Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) hat am 10.07.2026 den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Das Gesetz setzt die europäische Verordnung über KI um, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen in der EU schafft. Es legt fest, welche Behörden in Deutschland die europäischen Regelungen umsetzen sollen. Zentral dabei: die Bundesnetzagentur, die als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung zuständig ist.

Bei ihr wird ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet, um mit anderen öffentlichen Stellen zusammenzuarbeiten und als Ansprechpartner für europäische Institutionen zu fungieren. Ausgenommen von der Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur sind jedoch die KI-Systeme der öffentlichen Stellen der Länder und Kommunen.

Die Bundesnetzagentur soll darüber hinaus die zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle für Bürger sein. Deren Beschwerden über mögliche Verstöße gegen KI-Vorschriften werden an die zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet. Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein so genanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden. Auf diese Weise solle insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu KI-Innovationen erleichtert werden.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat, PM vom 10.07.2026