13.07.2026
Ob und inwieweit berechtigen Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für eine Baumaßnahme zur Erweiterung Gebäudes, das bislang steuerfrei und steuerpflichtig vermietet wurde, zum Vorsteuerabzug? Zur Klärung dieser Rechtsfrage hat der Bundesfinanzhof die Revision für den Fall zugelassen, dass die Erweiterungsflächen zwar steuerfrei vermietet und veräußert werden, die Baumaßnahme aber auch insoweit dem Altgebäude zugutekommt, als dessen Statik und Versorgungsbereiche ertüchtigt werden.
Die Revisionszulassung betrifft ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10.04.2025 (2 K 2150/22).
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23.06.2026, V B 28/25