25.06.2026
Die Europäische Kommission hat ein Paket zur Vereinfachung des Steuerwesens verabschiedet. Dieses umfasst zwei Vorschläge, den so genannten Taxation Omnibus und die Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC).
Das Omnibuspaket zur direkten Besteuerung führt verschiedene Maßnahmen ein, etwa eine Befreiung von der Quellensteuer auf sämtliche grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen in der EU. Durch den Wegfall vorgelagerter Verfahrensanforderungen und die Vereinfachung von Erstattungsverfahren soll dies die Finanzierung erleichtern, Investitionen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
Das Omnibuspaket beseitigt laut Kommission zudem unnötige Beschränkungen für echte Drittfinanzierungen und marktbasierte Finanzierungen und erleichtert es Unternehmen, im Binnenmarkt zu investieren. Zudem vereinfache es die Regel zur Zinsabzugsbeschränkung in der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD), indem Umsetzungsoptionen gestrichen und die De-minimis-Schwelle verbindlich gemacht werden.
Das Omnibuspaket beseitige weiter Überschneidungen zwischen den Vorschriften zu beherrschten ausländischen Gesellschaften (CFC-Regeln) und der globalen Mindestbesteuerung (Säule 2). Dadurch werde unnötige Komplexität reduziert.
Die Hauptziele des Vorschlags zur Neufassung der DAC bestehen der Kommission zufolge darin, den EU-Rechtsrahmen für die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der direkten Besteuerung zu vereinfachen, zu klären und zu verbessern. Durch die Zusammenführung der DAC und ihrer acht Änderungen in einem einzigen Rechtsakt solle die Gesetzgebung benutzerfreundlicher und kohärenter werden, was die Rechtssicherheit erhöhe.
Eine zentrale Maßnahme der Neufassung sei der Wegfall von Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen. So hebe die Neufassung Berichtspflichten für multinationale Unternehmensgruppen auf, die dem Mindeststeuersatz von 15 Prozent nach den Regeln der Säule 2 unterliegen. Außerdem entfielen Meldepflichten für andere EU-Unternehmen bei bestimmten grenzüberschreitenden Steuerstrukturen mit geringem Mehrwert für Steuerbehörden.
Die DAC-Neufassung erhöhe weiter die Meldeschwelle für Online-Verkäufe von Waren und hebe damit die Berichtspflichten für über zehn Millionen private Verkäufer auf, insbesondere für den Verkauf gebrauchter Waren. Auch führe sie ein neues Verifizierungsinstrument für Steueridentifikationsnummern ein, das sicherstelle, dass Steuerbehörden alle gemeldeten Steuerpflichtigen effizient und wirksam identifizieren können.
Nach Angaben der EU-Kommission wird das Paket den Rahmen für direkte Steuern in der EU modernisieren sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts stärken, während das derzeitige hohe Schutzniveau gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung beibehalten wird. Das Paket werde den Unternehmen in der EU voraussichtlich jährliche Einsparungen in Höhe von rund acht Milliarden Euro bringen, davon 3,3 Milliarden Euro an Verwaltungskosten.
Es wird nun dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme und dem Rat zur Verabschiedung vorgelegt.
Europäische Kommission, PM vom 24.06.2026