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09.06.2026

Vorzeitiger Zugewinnausgleich: entgeltliche Anschaffung von Immobilien

Beim Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach entgeltlichem Erwerb ist der erzielte Gewinn nach § 23 EStG einkommensteuerpflichtig.

In einem vom FG Niedersachsen behandelten Fall hatte ein Ehemann seiner Frau während einer langen Trennungsphase mehrere Grundstücke übertragen, um einem möglichen Zugewinnausgleich zuvorzukommen. Die Ehe blieb formell bestehen, und nach dem Tod des Ehemanns verkaufte die Frau die Grundstücke mit Gewinn, ohne diesen zu versteuern. Sie argumentierte, die Übertragung sei unentgeltlich gewesen.

Das Finanzgericht Niedersachsen sah dies anders und stufte den Vorgang als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft ein, weil die Übertragung im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung auf einen Zugewinnausgleichsanspruch erfolgte.

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.3.2026, 9 K 170/24, Revision beim BFH: IX R 4/26