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28.05.2026

Vorsteuerabzug: Rechnungsanforderungen bei Umbenennung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Revision zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob einem Leistungsempfänger die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug mit einer Rechnung allein deshalb versagt werden darf, weil der leistende Unternehmer, der sich im Stadium der Umbenennung befindet, in der Rechnung schon seinen neuen, zukünftigen (und nicht seinen alten, im Leistungs- und Rechnungsstellungszeitpunkt noch gültigen) Namen angegeben hat.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 29.04.2026, V B 118/25