22.05.2026
Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer Nebenklägerin abgewiesen, die eine Verurteilung wegen Mordes erreichen wollte.
Die Angeklagte hatte sich mithilfe gefälschter Dokumente als Ärztin ausgegeben und war als Anästhesistin tätig. Nach einer fehlerhaften Narkose verstarb ein Patient, der Ehemann der Nebenklägerin. Ursprünglich wurde die Angeklagte wegen Mordes verurteilt, doch dieses Urteil wurde später aufgehoben und neu bewertet. Im zweiten Rechtsgang erhielt sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verabreichung von Betäubungsmitteln.
Das Landgericht stellte fest, dass kein Tötungsvorsatz bestand; schwere Behandlungsfehler allein reichten nicht aus, um einen Mord nachzuweisen. Die Entscheidung berücksichtigt zudem das Verhalten der Angeklagten während des Vorfalls sowie ihre Persönlichkeitsmerkmale.
Der 2. Strafsenat des BGH hat die Revision der Nebenklägerin, mit der sie wegen der zum Nachteil ihres Ehemanns begangenen Tat wiederum eine Verurteilung wegen Mordes erstrebt hat, als unbegründet verworfen, weil das Landgericht einen Tötungsvorsatz der Angeklagten rechtsfehlerfrei verneint hat. Eine gesonderte Entscheidung zur Revision der Angeklagten steht noch aus.
BGH, Urteil vom 20. Mai 2026, 2 StR 635/25