15.04.2026
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) begrüßt die von der Bundesregierung am Montagmorgen angekündigte steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die Arbeitgeber im laufenden Jahr ihren Beschäftigten zahlen können sollen.
BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer verwies in einer Anhörung des Finanzausschusses am 13.04.2026 auf eine entsprechende Regelung während der Energiepreiskrise nach dem Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 und erklärte: "Wir haben gute Erfahrungen mit der Inflationsausgleichsprämie gemacht." Der BVL war auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen.
Zuvor drehte sich die Anhörung unter anderem um einen Konflikt zwischen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), geladen als Sachverständige auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, und dem Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. BVBC-Präsident Guide Großholz plädierte dafür, dass selbstständige Bilanzbuchhalter ein größeres Spektrum an Leistungen anbieten dürfen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 21/4550), Anlass der Anhörung, ist aus BVBC-Sicht dabei unzureichend. "Wir sind qualifizierte Fachkräfte", sagte Großholz. So verfügten die Angehörigen der buchhaltenden Berufe beispielsweise über die Qualifikation, Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorzunehmen.
Dagegen wandte sich BStBK-Präsident Hartmut Schwab gegen eine Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter. Die Komplexität der Umsatzsteuer-Voranmeldung zeige sich bereits darin, dass es spezialisierte Steuerberatungskanzleien gebe, die sich ausschließlich mit Fragen der Umsatzsteuer befassten. "Umsatzsteuervoranmeldungen sind vollwertige Steuererklärungen", erklärte er. Es gebe bei Steuerberatern ausreichend Kapazitäten, um den Beratungsbedarf großer und kleiner Firmen zu stillen.
Dem widersprach Jörn Freynick, Leiter Politik beim Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Unsere Mitglieder sehen an ganz vielen Stellen, dass sie keine Steuerberater finden", berichtete Freynick. Das gelte insbesondere für Solo-Selbstständige mit geringem Umsatz, die für Steuerberater oftmals keine attraktiven Kunden seien. Dabei benötigten auch diese eine qualifizierte Beratung. "Wir sind der festen Überzeugung, dass Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte das leisten können", sagte Freynick und nannte neben der Umsatzsteuer-Voranmeldung auch die Einnahmen-Überschuss-Regelung.
Diese Erweiterung der Befugnisse fordern die Grünen in einem eigenen Antrag (BT-Drs. 21/4953), der ebenfalls Teil der Anhörung war, ebenso wie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit der Forderung, den Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer auf 350 Prozent zu erhöhen (21/4753). Der Regierungsentwurf sieht lediglich eine Erhöhung auf 280 Prozent vor.
Klar ablehnend zum Antrag der Grünen positionierte sich in seiner schriftlichen Stellungnahme der Deutsche Steuerberaterverband (DStV), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Bilanzbuchhaltern fehle es "an einem berufsrechtlichen Ordnungsrahmen für die Ausübung ihrer Tätigkeit", warnt der DStV und erklärt: "Es fehlen Mechanismen und Strukturen, welche die Allgemeinheit vor Fehlern bei der Berufsausübung schützen würden."
Kritisch äußerte sich der Verband zu Investitionen in Steuerkanzleien durch externe Investoren. "Private Equity gefährdet die regionale Kanzleistruktur«, warnte DStV-Präsident Torsten Lüth. In der schriftlichen Stellungnahme wird eine "europarechtskonforme Regelung" gefordert, mit der "in der Frage des gesetzlichen Fremdbesitzverbots schnell für Rechtssicherheit zu sorgen" sei.
Der Einzelsachverständige Klaus-Peter Naumann, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Abgeordneten, sieht dagegen kein Problem im Fremdbesitz. Im Gegenteil: "Ich sehe die Möglichkeit einer Leistungsausweitung und damit einer Stärkung einer leistungsorientierten Beratung", sagte er.
Die Forderung der Linken nach einer Erhöhung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer stieß auf Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die außerhalb des Fraktionskontingents anwesend war. Deren Vertreter Uwe Zimmermann verwies in der Anhörung auf eine Forderung des Städtetags, den Mindesthebesatz auf 320 Prozent anzuheben. Zwar sei das Hebesatzrecht "verbriefter Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts". Bei einem Satz von 320 Prozent wäre dieses aber nicht verletzt, da die meisten Gemeinden darüber lägen. Zimmermann sieht in der Erhöhung vielmehr ein Mittel gegen "unfaire Hebesatzstrategien von Gewerbesteueroasen".
Anders sah das der Einzelsachverständige Christian Rödl, geladen auf Vorschlag der Unionsfraktion. "Ich halte es für richtig, dass die Kommunen hier in einem Wettbewerb zueinander stehen", erklärte er. Das sei vorteilhaft für Bürger und für Unternehmen.
Deutscher Bundestag, PM vom 13.04.2026