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02.03.2026

Elterngeld: Petition gegen Progressionsvorbehalt

Elterngeld unterliegt dem so genannten Progressionsvorbehalt. Hiergegen richtet sich eine Petition, die noch bis heute mitgezeichnet werden kann.

Elterngeld sei eine staatliche Lohnersatzleistung, die Eltern ermöglichen solle, sich in den ersten Lebensmonaten eines Kindes der Betreuung zu widmen. Obwohl Elterngeld steuerfrei sei, unterliege es dem Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöhe sich der persönliche Steuersatz auf das tatsächlich erzielte Einkommen – häufig zulasten des weiterhin arbeitenden Partners, wird in der Petition erläutert.

Diese Regelung führe dazu, dass Familien während der Elternzeit steuerlich so behandelt würden, als stünde ihnen Einkommen zur Verfügung, das tatsächlich nicht vorhanden ist. Der Progressionsvorbehalt basiere damit auf einer fiktiven Einkommensannahme, die der realen wirtschaftlichen Situation von Familien nicht entspreche.

Als besonders problematisch führt die Petition an, dass vergleichbare Fälle freiwilliger Nichterwerbstätigkeit oder Teilzeitarbeit ohne staatliche Lohnersatzleistung nicht zu einer entsprechenden fiktiven Hochrechnung des Einkommens führen. Elternzeit – eine gesellschaftlich erwünschte und politisch geförderte Phase – werde damit steuerlich schlechter behandelt als andere Formen der Nichterwerbstätigkeit.

Die Kombination aus Einkommensverlust, zusätzlicher Care-Arbeit und einer höheren steuerlichen Belastung widerspricht aus Sicht des Petenten dem Ziel, Familien zu entlasten und Elternzeit zu fördern.

Deutscher Bundestag, Internetseite vom 02.03.2026