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25.02.2026

Juristische Personen des öffentlichen Rechts: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung bereitgestellt

Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt mit einem Schreiben aktualisierte Vordruckmuster zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bereit.

Konkret neu bekannt gegeben werden die folgenden Vordruckmuster:

  • FsEjPöR Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)

  • FsEOE Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder

  • FsEjPöR Ausfüllhilfe – Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)

  • FsEOE Ausfüllhilfe – Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder (§18 Absatz 4f Umsatzsteuergesetz).

Die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts beziehungsweise von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder ist laut BMF optional. Sofern sich die für die umsatzsteuerliche Erfassung notwendigen Informationen aus anderen Unterlagen, zum Beispiel landesspezifischen Fragebögen, ergeben, werde es nicht beanstandet, wenn auf die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung verzichtet wird.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 23.02.2026, III C 3 - S 7532/00030/005/206