13.02.2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein ausführliches Schreiben veröffentlicht, mit dem es zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne des § 6 Absatz 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) bei der Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes Stellung nimmt.
Es stellt zunächst klar: Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude seien regelmäßig Erhaltungsaufwendungen und sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Sie könnten jedoch auch zu Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnahen Herstellungskosten führen.
Sind die Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen an einem Gebäude als Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten einzuordnen, könnten sie nur im Wege der AfA berücksichtigt werden.
Sodann folgen ausführliche Angaben dazu, wie die einzelnen Kosten voneinander abzugrenzen sind. Das Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 26.01.2026, IV C 1 - S 2253/00082/001/064