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10.02.2026

Neue FAQ der Steuerberaterkammer: Allgemeine digitale Aufbewahrung

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen neuen FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung veröffentlicht. Er bündelt häufige Fragen zu handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (inklusive GoBD = Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung), zur digitalen Archivierung von Dokumenten sowie zu ausgewählten Aspekten im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). 

Digitale Aufbewahrung sei längst Standard – zugleich blieben aber Detailfragen in der Praxis anspruchsvoll, erläutert die BStBK: Welche Unterlagen sind wie lange aufzubewahren? Welche Anforderungen stellen Handelsrecht und GoBD an Ordnung, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit? Wie ist mit E-Mails, Vorsystemen, Konvertierung, Systemmigration oder den Zugriffsarten im Prüfungsfall umzugehen?

Der neue FAQ-Katalog der BStBK biete hierzu eine strukturierte Übersicht und behandele unter anderem Fragen zur digitalen Aufbewahrung von Jahres­abschlüssen, zu Signaturen/Freigaben, zur Archivierung von Entgeltunterlagen sowie zu Lösch- und Auslagerungs­themen im DS-GVO-Kontext.

Der FAQ-Katalog ist auf den Seiten der Steuerberaterkammer als pdf-Datei verfügbar (BStBK_FAQ_allgemein_digitale_Aufbewahrung_end.pdf).

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 09.02.2026