10.02.2026
Nach aktuellen Abstimmungen auf EU-Ebene werden neue ETACA-Pilotverfahren jetzt voraussichtlich im April 2026 beginnen. Unternehmen, die sich für eine Teilnahme interessieren, könnten sich deshalb noch bis Ende März 2026 melden, teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit.
Bei ETACA handelt es sich um ein neues freiwilliges Programm für europäische multinationale Unternehmensgruppen und europäische Steuerverwaltungen. Mit dem "European Trust and Cooperation Approach" (ETACA) soll ein EU-weiter Rahmen zur Verfügung gestellt werden, innerhalb dessen Steuerverwaltungen mehrerer europäischer Staaten im Dialog mit einer teilnehmenden multinationalen Unternehmensgruppe eine Risikobewertung ("High-level Risk Assessment") hinsichtlich der für die Besteuerung relevanten Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe vornehmen können.
Das präventive gemeinsame Vorgehen und der Dialog sollen den Unternehmen helfen, Befolgungskosten zu reduzieren und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Nach ersten Pilotverfahren ab Ende 2021/Anfang 2022 wurde inzwischen im Juli 2025 eine überarbeitete Fassung der "ETACA Guidelines" vorgelegt – und neue Pilotverfahren sollen nach aktuellem Stand voraussichtlich im April 2026 beginnen, wie das BZSt jetzt mitteilt.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 09.02.2026