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02.02.2026

Onlineverträge: Weg frei für mehr Verbraucherschutz

Verbraucher werden zukünftig bei Vertragsabschlüssen im Internet besser geschützt. Der Bundesrat hat am 30.01.2026 das zugrunde liegende Gesetz gebilligt, mit dem mehrere EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden.

Zukünftig können im Internet geschlossene Verträge einfacher widerrufen werden. Anbieter müssen dafür eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche bereitstellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie abgeschlossen worden sind.

Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen sicherstellen, dass Verbraucher die angebotenen Produkte und deren Risiken verstehen. Unternehmen sind zukünftig verpflichtet, Vertragsinhalte klar und verständlich zu erläutern und Kunden nicht mit juristischen Fachbegriffen zu überfordern. Darüber hinaus können Verbraucher im Online-Bereich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.

Das Gesetz sieht auch begrenzte Fristen beim Widerruf von Verträgen zu Finanzdienstleistungen vor: maximal zwölf Monate und 14 Tage, es sei denn, die Verbraucher wurden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert. Dies soll die Rechtssicherheit erhöhen, Missbrauch verhindern und die bisher unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit klar begrenzen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Das Gesetz bestimmt auch, dass Patienten künftig einen grundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsakte haben.

Es kann nun von der Bundesregierung gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Wesentliche Teile des Gesetzes treten am 19.06.2026 in Kraft. Für einzelne Bestimmungen gelten gesonderte Fristen.

Bundesrat, PM vom 30.01.2026