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29.01.2026

Kleine und mittlere Unternehmen: Bundestag berät über Bürokratie- und Steuerentlastung

Der Bundestag hat am 28.01.2026 den von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel "Bürokratie- und Steuerbelastung für kleine und mittlere Unternehmen unverzüglich senken" (BT-Drs. 21/3830) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen nach Ansicht der AfD-Fraktion von Bürokratieauflagen und Steuern entlastet werden. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, "unverzüglich ein umfassendes Bürokratieabbaugesetz vorzulegen". Dazu sollen alle Berichtspflichten für KMU "systematisch überprüft" werden mit dem Ziel, "die Bürokratielast" für diese Unternehmen mindestens zu halbieren.

Außerdem sollen alle "nicht sicherheitsrelevanten oder rein verwaltungsinternen Berichtspflichten", die keinen unmittelbaren Beitrag zum Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt oder zur Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren leisteten, "ersatzlos" wegfallen. In einem jährlich vorzulegenden "KMU-Belastungsbericht" sollen Aufwand und Kosten der Bürokratie für Berichtspflichten, die Zahl der Insolvenzen nach Unternehmensgröße und deren Hauptursachen erfasst werden. Den Entscheidungsspielraum von Bewilligungsbehörden auf Bundesebene bei Förderanträgen will die Fraktion deutlich erweitern, sodass formale Fehler, die den Antrag inhaltlich nicht berühren, keine Ablehnungsgründe mehr darstellen.

Zudem sieht der Antrag steuerliche Vergünstigungen vor: Die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften und die Besteuerung thesaurierter Gewinne nach § 34a des Einkommensteuergesetzes für Personengesellschaften solle bereits ab 2026 jedes Jahr um einen Prozentpunkt auf zehn Prozent gesenkt werden, anstatt damit erst 2028 zu beginnen. Außerdem sei "eine sofortige Rückkehr zur Ist-Versteuerung im Umsatzsteuerrecht für alle KMU gesetzlich vorzuschreiben".

Deutscher Bundestag, PM vom 28.01.2026