Zurück

29.01.2026

Immobilienverträge: Vollzug soll digitalisiert werden

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes "zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare" (BT-Drs. 21/3735) vorgelegt. Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden.

Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit "nahe kein Gebrauch" gemacht.

Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht sie zudem in Fällen, in denen Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Regierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, "dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen."

Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden.

Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesfinanzministerium die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 01.01.2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden.

In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat diverse Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe.

Der Entwurf soll am 29.01.2026 im vereinfachten Verfahren ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen werden. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat bereits eine öffentliche Anhörung zu der Vorlage beschlossen. Sie soll am 25.01.2026 stattfinden.

Deutscher Bundestag, PM vom 28.01.2026